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Gemeinschaftliches Testament - Personenkreis (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der Verlobte E hat ein gemeinschaftliches Testament verfasst, indem er und seine Verlobte F sich gegenseitig als Erben einsetzen. Beide hatten das Testament unterschrieben. Nach der Ehe möchten beide an dessen Inhalt festhalten.
Einordnung
Gemeinschaftliches Testament - Personenkreis (Fall)
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Gemeinschaftliches Testament - Errichtung (Fall)
Der Ehegatte E hat handschriftlich ein Testament verfasst, indem er und seine Ehefrau F den Anwalt A als Testamentsvollstrecker bestimmen. Anschließend hatten beide das Testament unterschrieben. Nach dem Tod des E zweifelt F an der Kompetenz des A und möchte daher einen anderen Testamentsvollstrecker für sich bestimmen.

Gemeinschaftliches Testament - Gemeinschaftlichkeit (Fall)
Die Ehegatten E und F haben in zwei getrennten Testamenten jeweils den anderen als Alleinerben eingesetzt. Die Testamente sind zur selben Zeit, am selben Ort und mit identischem Inhalt errichtet worden, beziehen sich jedoch nicht aufeinander oder auf einen gemeinsamen Willen. Beide Testamente werden am selben Ort aufbewahrt.