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Gemeinschaftliches Testament - Gemeinschaftlichkeit (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Ehegatten E und F haben in zwei getrennten Testamenten jeweils den anderen als Alleinerben eingesetzt. Die Testamente sind zur selben Zeit, am selben Ort und mit identischem Inhalt errichtet worden, beziehen sich jedoch nicht aufeinander oder auf einen gemeinsamen Willen. Beide Testamente werden am selben Ort aufbewahrt.
Einordnung
Gemeinschaftliches Testament - Gemeinschaftlichkeit (Fall)
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