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Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Herr H möchte Klavierspielen lernen und vereinbart daher mit der Klavierlehrerin K, dass diese ihm zehn Unterrichtsstunden in einer Musikschule in München gibt. Üblicherweise kostet eine Unterrichtsstunde im Klavierspielen in München €30.
Einordnung
Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2 BGB
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§ 613 BGB, Höchstpersönlicher Charakter
Nach langjährigem Skifahren hat Rentner R Knieprobleme. Er schließt daher mit Chefärztin C einen wirksamen Vertrag, dass diese sein Knie operiert. Der Arzt A setzt die Narkosespritze und assistiert der C, welche die wesentlichen Schritte der Knieoperation durchführt.

Fälligkeit der Vergütung, § 614 BGB
Herr H beauftragt Nachhilfelehrer L, am Mittwochnachmittag zwei Stunden mit seinem Sohn für die anstehende Matheklausur zu lernen. Dafür vereinbaren H und L eine Vergütung von €50.