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Grundfall gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB

einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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V betreibt ein Handelsgewerbe, in dem sie gebrauchte italienische Motorroller in Kommission verkauft und repariert. Die im Eigentum der E stehende Vespa wurde von V repariert und steht abholbereit im Vorraum. Sammler K ist von der Vespa so begeistert, dass er sie von V erwirbt. Er geht davon aus, dass V sie in Kommission veräußern sollte. ‌

Einordnung

Grundfall gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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