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Bürgschaft: Abgrenzung Schuldumwandlung/Schuldabänderung

einfach
schwer73 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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G veräußert und übereignet S einen LKW. Zur Absicherung der Kaufpreisforderung bürgt B. S kommt in Zahlungsschwierigkeiten. G und S vereinbaren, die Kaufpreisschuld in ein Darlehen umzuwandeln, das S erst in fünf Monaten zurückzahlen muss. Als S bei Fälligkeit aber wieder nicht zahlen kann, will G den B in Anspruch nehmen.

Einordnung

Bürgschaft: Abgrenzung Schuldumwandlung/Schuldabänderung

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