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Irrtum über den Kausalverlauf (Verfrühter Erfolg)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T betäubt zu Hause seine Frau F und legt sie in den Kofferraum seines BMWs. Er will F nach mehrstündiger Fahrt im Wald eine Unterschrift unter eine Generalvollmacht abnötigen und sie dann erstechen. F stirbt bereits auf der Fahrt an Sauerstoffmangel.
Einordnung
Irrtum über den Kausalverlauf (Verfrühter Erfolg)
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Irrtum über den Kausalverlauf (Unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf bei mehraktigem Tatgeschehen – „Scheunenmord“-Fall)
A verpasst O heimtückisch mit einer Metallstange Schläge auf den Kopf, die nach einiger Zeit zum Tod geführt hätten. Er hält O für tot und fährt weg. Als A zurückkehrt und merkt, dass O noch lebt, schneidet er ihm die Kehle durch. O kann sich infolge der Schädelverletzung nicht wehren und stirbt infolge des Schnittes.
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
A, B und C wollen O dadurch töten, dass A ihm Luft in eine Vene injiziert. Um O zu fixieren, schlagen B und C auf O ein und halten ihn fest. A spritzt O eine geringe Menge Luft. O stirbt infolge der Behandlung von B und C. Die Injektion hätte nicht zum Tod geführt.