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Wiederholte Zueignung eines Maserati?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T hat seinen Maserati an die B-Bank sicherungsübereignet. Dennoch verkauft und übereignet er ihn an den gutgläubigen K. Nach Übergabe an K leiht dieser T den Wagen, der ihn wiederum an einen Freund (F) verleiht. Die Dritte Dagmar (D) bekundet gegenüber T Interesse an dem Wagen. Daraufhin übereignet T ihr „seinen“ Wagen durch Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen F.
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"normale Anweisungssituation"
A verkauft B (§ 433 BGB) einen Kühlschrank. Anschließend verkauft B dem C den Kühlschrank. Um die Lieferkette abzukürzen, weist B den A an, den Kühlschrank direkt an C zu liefern. A liefert direkt an C.
Abgekürzte Lieferung
C kauft von B eine Waschmaschine. Da B diese Waschmaschine selbst nicht vorrätig hat, kauft B diese von A. B weist A an, die Waschmaschine direkt an C zu liefern. Erst nach Lieferung bemerkt A, dass der Kaufvertrag zwischen ihm und B nichtig ist. B ist mittlerweile insolvent.