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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)

einfach
schwer66 % lösen richtig
7. Mai 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T hat gegen O einen Anspruch auf Zahlung von € 20.000. Da er den Zivilprozess nicht abwarten möchte, bringt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Fahrzeug als Sicherheit zu übergeben.

Einordnung

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)

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