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Einführungsfall: Beurteilungsgrundlage der sachlichen Zuständigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wird vor dem Amtsgericht angeklagt. Die Vorsitzende rechnet zwar mit einer Strafe unter 4 Jahren, hält aber auch eine Strafe von knapp über vier Jahren für möglich. A wird schließlich nur zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. A geht in Revision. Er meint, das Landgericht sei zuständig gewesen.
Einordnung
Einführungsfall: Beurteilungsgrundlage der sachlichen Zuständigkeit
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