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Kein Durchschlagen der reiserechtlichen Verjährung auf deliktische Ansprüche
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R bucht bei V eine Pauschalreise. In der Hotelbar, die zu dem von V betriebenen Hotel gehört, stürzt R aufgrund einer morschen Treppenstufe und bricht sich das Bein. V wusste von der sanierungsbedürftigen Treppe. R berichtet V direkt davon, macht aber erst 2 1/2 Jahre nach ihrer Reise Schadensersatz geltend.
Einordnung
Kein Durchschlagen der reiserechtlichen Verjährung auf deliktische Ansprüche
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