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Leistungserbringer kein Verrichtungsgehilfe + Verkehrssicherungspflicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Hotelbetreiber H betreibt die Poolanlage, die zu der von R bei V gebuchten Pauschalreise gehört. Die Poolanlage wurde mangelhaft erbaut. Als R in den Pool geht, verletzt sie sich. Es entstehen Behandlungskosten i.H.v. €1000. 2 ½ Jahre nach Reiseende verlangt R Schadensersatz.
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