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Gemeinsamer Kalkulationsirrtum („Brockeneisenfall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verkauft K einen auf seinem Lagerplatz liegenden Haufen Altmetall. V und K schätzen unabhängig voneinander die Menge auf 40 Eisenbahnwaggons und setzen daraufhin den Gesamtpreis fest (€10.000). Beim Abtransport stellt sich heraus, dass die Menge 80 Waggons beträgt. V verlangt von K €20.000. K weigert sich mehr zu zahlen.
Einordnung
Gemeinsamer Kalkulationsirrtum („Brockeneisenfall“)
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Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung
K bestellt im Online-Shop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Lieferbestätigung. V hatte einen veralteten Einkaufspreis eingegeben, aus dem das System automatisch den Verkaufspreis errechnet hat. V erklärt die Anfechtung.
Fehler bei Ausfertigung der Urkunde
Verbraucher V und K verhandeln mündlich über den Kauf des gebrauchten PKW des V. Sie einigen sich auf einen Kaufpreis von €1.500. Im später schriftlich festgehaltenen Kaufvertrag, den K und V unterschreiben, steht ein fehlerhafter Kaufpreis von €2.500.