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verlängerter Eigentumsvorbehalt (2) - Vorausabtretungsklausel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper unter eigenem Namen verkaufen und wird zur Veräußerung ermächtigt (§ 185 Abs. 1 BGB). A verkauft den Camper an K für € 75.000 und übergibt ihm diesen sogleich ohne Eigentumsvorbehalt.
Einordnung
verlängerter Eigentumsvorbehalt (2) - Vorausabtretungsklausel
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erweiterter Eigentumsvorbehalt
Kauffrau L liefert Kauffrau S am 13.01. eine Halskette, wobei L und S vereinbaren, dass das Eigentum bei L verbleiben soll, bis alle - auch zukünftige - Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Am 03.02. bezahlt S die Kette. Die letzte offene Forderung begleicht S am 14.03.

nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
L liefert Autohändlerin A einen neuen Camper unter Eigentumsvorbehalt. A darf den Camper vor Kaufpreiszahlung in eigenem Namen verkaufen und unter der Bedingung der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. A veräußert den Camper unter Eigentumsvorbehalt an K.