Jurafuchs

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Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB

einfach
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7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

V bittet seinen Sohn T ausdrücklich und ernsthaft, ihn umzubringen. T folgt der Entscheidung des V, die dieser mit freiem Willen getätigt hat. Jedoch war nicht der Wunsch des V für T tatsächlich handlungsleitend, sondern T wollte frühzeitig erben.

Einordnung

Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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