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§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB - Negative Beschaffenheitsvereinbarung

Klassisches KlausurproblemNeues Kaufrecht 2022
einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
26 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Anwältin A kauft für ihre Kanzlei von Händlerin H ein Dienstfahrrad. Beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbaren sie mündlich, dass die Bremsen des Fahrrads defekt sind und eigenhändig von A ausgetauscht werden müssten, damit das Fahrrad betriebsbereit ist.

Einordnung

§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB - Negative Beschaffenheitsvereinbarung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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