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Einbeziehungsinteresse – Leistung im Interesse des Dritten erbracht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die todkranke E will F ihre Rolex vermachen. E vereinbart mit Anwalt A einen Termin, um ein Testament inklusive Vermächtnis zu errichten. A soll einen Notar mitbringen, um dieses öffentlich zu errichten (§ 2232 BGB). A versäumt den Termin und alle weiteren Termine. E verstirbt und ihre Tochter T erbt alles.
Einordnung
Einbeziehungsinteresse – Leistung im Interesse des Dritten erbracht
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Einbeziehungsinteresse – handwerklicher Gefälligkeit
Mieter M und H sind Nachbarn. Auf Ms Bitte erneuert H innerhalb weniger Minuten die Verkabelung der Außenlampe, die an Ms Fassade angebracht war. Ms Vermieterin V beauftragt später F, die Fassade zu säubern. F berührt die Außenlampe und erleidet einen schweren Stromschlag. Grund dafür ist Hs unsachgemäße Verkabelung.

Einbeziehungsinteresse – Gutachterfälle
V beauftragt Gutachterin D damit, den Wert seines Grundstücks festzustellen. Das Ergebnis plant V Kaufinteressenten vorzulegen. D übersieht fahrlässig Schäden im Dachboden und bescheinigt einen zu hohen Grundstückswert. K kauft auf dieser Grundlage von V das Grundstück zu einem überhöhten Preis ab.