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Unverhältnismäßiges Eingreifen von Berufsrettern – objektive Zurechnung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
N zündet das Haus seiner Tante T an. Als Berufsfeuerwehrmann F die Schreie der T hört, stürzt er völlig überhastet ohne Absprache mit den Kollegen und ohne Atemluftgerät ins brennende Haus. F stirbt Minuten später infolge einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
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Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter – objektive Zurechnung
Der schusselige S hat in seiner Wohnung im 1. Stock vergessen, den Herd auszuschalten. Es kommt im Mehrfamilienhaus zum großflächigen Brand. Passantin P läuft daran vorbei und hört die Schreie eines Babys. Sie geht hinein und wird im Flur von einem herabfallenden Balken getötet.
Offensichtlich unvernünftiges oder sinnloses Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter
S hat in seiner Wohnung im 1. Stock vergessen, den Herd auszuschalten. Es kommt im Mehrfamilienhaus zum großflächigen Brand. X stürzt sich in die Erdgeschosswohnung des Y, um sein dem Y ausgeliehenes Lieblingskochbuch zu retten. X stirbt in der Wohnung an einer Rauchvergiftung.