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Scherz eines Studenten (Parallelwertung in der Laiensphäre)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Zum Spaß lässt Student A am Porsche des Professors P die Luft aus den Reifen. Er tut dies in dem Glauben, dass Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) ein „Kaputtmachen im Sinne des Reifenaufstechens“ voraussetzt und Späße wie seinen nicht erfasst.
Einordnung
Scherz eines Studenten (Parallelwertung in der Laiensphäre)
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Gefälschter Bierdeckel (Parallelwertung in der Laiensphäre)
In der Stammkneipe des A ist es üblich, dass die Kellner jedes getrunkene Bier mit einem Kugelschreiberstrich auf dem Bierdeckel "dokumentieren". Mit dem Fingernagel kratzt A ein paar dieser Striche weg, damit er weniger zahlen muss. In der Hauptverhandlung erklärt A, er habe nicht gewusst, dass ein Bierdeckel eine Urkunde (§ 267 StGB) sei.
Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit (Vertrauen auf Fahrkünste)
A überholt den B unmittelbar vor einer Bergkuppe. Die Gefahr des Zusammenstoßes mit entgegenkommenden Fahrern erkennt er. A vertraut aber auf seine durch jahrzehntelanges Pendeln erworbenen Fahrkünste. Er stößt mit dem entgegenkommenden C zusammen, der dabei getötet wird.