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Freiverantwortliche Selbstgefährdung („Substitutionsfall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Arzt A überlässt dem opiatabhängigen Patienten P einen Methadonvorrat zur eigenverantwortlichen Einnahme. P hat infolge langjähriger Methadoneinnahme Erfahrung. A weiß, dass P nicht stabil ist und nie die Tagesdosis einhält. P stirbt durch eine Überdosis.
Einordnung
Substitutionsfall (BGH NJW 2014, 1680 – freiverantwortliche Selbstgefährdung)
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