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Einverständliche Fremdgefährdung („Hamburger Zivildienstleistender“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
P ist wegen einer schweren Behinderung bewegungsunfähig. Er lässt sich vom 20-jährigen Zivildienstleistenden Z zwecks sexueller Erregung in Müllsäcke verpacken und in einen Müllcontainer werfen. Seine Suizidabsicht verschleiert P dabei. Am nächsten Morgen ist er erstickt und erfroren.
Einordnung
Hamburger Zivildienstleistender (BGH NStZ 2003, 537 - einverständliche Fremdgefährdung)
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