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Fortbestand dinglicher Sicherheiten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B hat von seiner Freundin F im Jahr 2018 Geld geborgt, welches er noch im selben Jahr zurückzahlen sollte. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat er F ein Pfandrecht an einer antiken Vase bestellt und ihr diese übergeben. Eine Rückzahlung ist bis heute (16.09.2022) nicht erfolgt.
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Naturfotografin K kauft bei V einen neuen Jeep, den sie für berufliche Fahrten in der Serengeti benutzen will. Bei Anlieferung bemerkt K, dass die Kupplung defekt ist. K erklärt V, sie verweigere die Abnahme und zahle auch solange nicht, bis V den Mangel behoben habe.
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Ofenbauer O hat den Holzofen der H an deren Kamin angeschlossen. Dies hat H am 01.10.2020 abgenommen. Bald bemerkt H, dass der Anschluss nicht dicht ist und daraus Rauch entweicht. O verspricht am 01.04.2021, das Problem zu beheben, was aber bis heute (01.08.2022) nicht geschehen ist.