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Eingehungsbetrug II - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nach Leistungserbringung

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer92 % lösen richtig
7. Mai 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Verkäuferin V verkauft dem Laien L ein Fachzeitschriften-Abonnement. V hat L wahrheitswidrig erklärt, die Zeitschrift sei auch für Laien geeignet. Es wird ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart. Nach Zahlung der ersten Rate, tritt L zurück.

Einordnung

Eingehungsbetrug II - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nach Leistungserbringung

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