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Vermögensschaden - Erwerb von abhanden gekommener Sachen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K möchte das gute Wetter nutzen, um mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Er kauft daher auf Ebay Kleinanzeigen von D ein neuwertiges E-Bike für nur €150. K weiß nicht, dass D das E-Bike von X gestohlen hat.
Einordnung
Vermögensschaden - Erwerb von abhanden gekommener Sachen
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Grundfall: Bereicherungsabsicht
A schuldet B €500. Da B vergesslich ist, behauptet A ihm gegenüber, dass A ihm die €500 bereits gezahlt habe. B unterlässt daraufhin endgültig die Geltendmachung seines Anspruchs.

Bereicherungsabsicht beim Betrug: Vermögensvorteil als notwendiges Zwischenziel genügt
Um D zu ärgern, bestellt T 50 Pizzen im Namen des D bei P. T selbst ist weder willens, noch fähig diese zu bezahlen. D verweigert bei Lieferung die Annahme, weil er nichts bestellt habe.