Jurafuchs

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Mangel beruht auf Verletzung der Aktualisierungspflicht gem. § 475b Abs. 4 BGB

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Verbraucherin V kauft im Elektronikgeschäft der Unternehmerin U ein Handy. U selbst hat das Handy bei Herstellerin H gekauft. Da das Handy schon nach wenigen Monaten keine Betriebssystem-Aktualisierungen mehr bekommt, erhält V von U ein neues.

Einordnung

Mangel beruht auf Verletzung der Aktualisierungspflicht gem. § 475b Abs. 4 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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