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Verbrauchsgüterkauf: 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verbrauchsgüterkauf für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrecht › Kaufrecht

Mangel beruht auf Verletzung der Aktualisierungspflicht gem. § 475b Abs. 4 BGB

Verbraucherin V kauft im Elektronikgeschäft der Unternehmerin U ein Handy. U selbst hat das Handy bei Herstellerin H gekauft. Da das Handy schon nach wenigen Monaten keine Betriebssystem-Aktualisierungen mehr bekommt, erhält V von U ein neues.

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Zivilrecht › Kaufrecht

Regress auch bei § 475 Abs. 4 BGB

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Zivilrecht › Kaufrecht

Regress auch bei § 439 Abs. 6 S. 2 BGB

Konditor K kauft bei Verkäuferin V einen neuen Holztisch für sein Café. V selbst kauft den Tisch von Tischlerin T. Als der Tisch bei K ankommt, stellt er fest, dass das Holz von Schädlingen befallen ist. V liefert K auf Verlangen des K einen neuen Tisch. Ihr entstehen dabei Kosten i.H.v. €600.

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Umfang der Aktualisierungspflicht

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Sonderregeln zum Mangel: Digitale Elemente, § 475b BGB

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Verjährungshemmung, § 475e Abs. 4 BGB

Verbraucherin V kauft am 04.01.2022 von Unternehmerin U einen Tisch. Da sich herausstellt, dass der Tisch von Anfang an mangelhaft war, übergibt V ihn U am 03.01.2024 zur Nachbesserung. Als V den Tisch am 03.02.2024 wiedererhält, stellt V fest, dass derselbe Mangel noch da ist.

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Verjährungshemmung, § 475e Abs. 3 BGB

Verbraucherin V kauft am 05.01.2022 von Unternehmerin U ein Handy und nimmt es mit. Am 03.01.2024 stellt V fest, dass die Software, die auf das Smartphone gespielt war, von vorneherein fehlerhaft war. V will am 06.01.2024 Gewährleistungsrechte geltend machen.

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Entbehrlichkeit der Fristsetzung beim mangelbedingten Rücktritt/Schadensersatz, § 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB

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Entbehrlichkeit der Fristsetzung beim mangelbedingten Rücktritt/Schadensersatz, § 475d Abs. 1 Nr. 3 BGB

Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U ein Regal. Zuhause merkt V, dass bei dem Regal viele Bretter fehlen. Als V U darauf anspricht, erwidert diese, dass dies den meisten gar nicht auffällt und sie so eben ihr Geschäft betreibe.

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Wirksame Beschaffenheitsvereinbarung bei Verbrauchsgüterkauf, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB

K kauft auf der Internetseite des V Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist. V garantiert, dass die Lebensmittel immer noch genießbar sind, was zutrifft. Vor dem Abschluss des Kaufs muss K ein Kästchen ankreuzen, welches ihn erneut auf das abgelaufene MHD hinweist.

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§ 475 Abs. 2 BGB

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eBay Versteigerung als Versteigerung iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB?

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Tiere als gebrauchte Waren iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB

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Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlich zugänglicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB

Bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB) werden gebrauchte Möbel versteigert. In der Hoffnung auf ein Schnäppchen für ihre neue Wohnung, bietet K mit. Tatsächlich erteilt der Auktionator K den Zuschlag und sie kann eine antike Kommode ergattern.

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Grundfall: Verbrauchsgüterkauf

K ist eine Leseratte. Um sein Verlangen nach Büchern erneut zu stillen, geht er zu seinem lokalen Buchladen. Dort verkauft ihm die Ladeninhaberin V ein gebrauchtes Buch für €11.

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Beweislastumkehr §§ 478 I, 477

Großkanzleianwalt A kauft privat bei Händler H einen neuen Porsche. H hatte das Auto direkt vom Hersteller P erworben. Zwei Monate nach Übergabe an A brennt der Motor während der täglichen Heimfahrt um 23 Uhr aufgrund eines Motorschadens völlig aus. Es ist nicht aufklärbar, ob der Motorschaden auf einem Herstellungsfehler oder der Fahrweise des A beruht. H liefert einen neuen Porsche nach.

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§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung

Studentin S kauft bei Fahrradhändler H ein neues Pegasus-Fahrrad. Sie vereinbaren, dass Mängelrechte in 18 Monaten ab Ablieferung verjähren sollen. Nach 13 Monaten bricht wegen eines Materialfehlers der Rahmen des Rads in der Mitte durch.

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Nutzungsersatz/Wertersatz Verbraucher

Studentin S kauft bei Tchibo (T) eine Kaffeemaschine für €200. Nachdem sie damit monatelang literweise Kaffee gekocht hat, erhitzt die Maschine wegen eines Herstellungsfehlers plötzlich kein Wasser mehr. S tritt wirksam zurück.

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Ausschluss des § 477

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Normalfall § 477 Abs. 1 BGB