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Fahrlässigkeit nach § 222 StGB: an Trunkenheit angepasstes Fahren

einfach
schwer80 % lösen richtig
7. Mai 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die T fährt mit 1,5 Promille BAK aber sonst ordnungsgemäß, als die am Fahrbahnrand spielende 5-jährige M unvermittelt auf die Straße läuft und es zu einem tödlichen Unfall kommt. Bei einem ihrem Zustand angepassten Tempo, wäre dieser nicht passiert, indes schon, wenn T nicht betrunken gewesen wäre.

Einordnung

Fahrlässigkeit nach § 222 StGB: an Trunkenheit angepasstes Fahren

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