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Ermessensnichtgebrauch (Fall 2)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ein Gesetz sieht für einige Hunderassen (im Gesetz aufgelistet) einen Leinenzwang vor. H geht mit seinem Kampfhund, der auf der Liste steht, ohne Leine spazieren. Polizistin P denkt, dass es sich nicht um einen Kampfhund handele und dass sie deswegen nicht einschreiten dürfe.
Einordnung
Ermessensnichtgebrauch (Fall 2)
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