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Fehlender Betriebsrat
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M ist in As Architekturbüros angestellt, in dem 30 Angestellte tätig sind. Einen Betriebsrat gibt es nicht. A kündigt M ordentlich, ohne zuvor einen Betriebsrat angehört zu haben.
Einordnung
Fehlender Betriebsrat
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Leitender Angestellter
M ist Mitarbeiterin des Architekturbüros A, in dem ein Betriebsrat existiert. M ist berechtigt, selbständig andere Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen. A erklärt M ohne vorherige Betriebsratsanhörung die ordentliche Kündigung.
Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung
Arbeitgeberin A will Mitarbeiter M nach ordnungsgemäßer Betriebsratsanhörung ordentlich kündigen. Der Kündigungsbrief geht bei der Post verloren. Als A feststellt, dass M die Kündigung nicht erhalten hat, schickt sie sofort einen neuen, inhaltsgleichen Brief los, der M auch zugeht.