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Pflichtengebundener Geschäftsführer – Abschleppunternehmer
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Als E von der Arbeit nach Hause kommt, stellt er verärgert fest, dass ein fremdes Auto in seiner Einfahrt steht. E lässt es von Abschleppdienst A abschleppen. Wie besprochen verlangt A hierfür € 300. Später stellt sich heraus, dass das Auto dem P gehört und er es dort geparkt hatte.
Einordnung
Pflichtengebundener Geschäftsführer – Abschleppunternehmer
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