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Widerruf der Vollmacht (§ 168 S. 2 BGB)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Kellner K ist im Restaurant der R angestellt und von ihr dazu bevollmächtigt, die Getränkebestellungen zu tätigen. Als R herausfindet, dass K die Getränke zu einem hohen Preis bei seinem Freund F einkauft, erklärt sie ihm, dass sie die Getränke von nun an wieder selbst bestellt.

Einordnung

Widerruf der Vollmacht (§ 168 S. 2 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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