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Angriff bei Notwehr – gehetzter Hund
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T hat seine Hündin darauf abgerichtet, Menschen anzuspringen und zu beißen. Auf Geheiß des T springt sie den O an und beißt ihm so stark in das linke Handgelenk, dass O eine tiefe Wunde davonträgt.
Einordnung
Angriff bei Notwehr – gehetzter Hund
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Ärztliche Instrumente als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Aufgrund anhaltender Kopfschmerzen verlangt O von Zahnarzt T eine Zahnextraktion der plombierten Zähne. Diese ist medizinisch nicht indiziert. T entfernt aufgrund eines Missverständnisses alle im Oberkiefer befindlichen Zähne.
Mittelbare Körperverletzung durch gefährliches Werkzeug
T geht mit einer über den Kopf erhobenen Metallstange auf O zu, um O mit der Stange zu schlagen. Dabei trifft T lediglich Os zur Abwehr erhobenen linken Unterarm, ohne ihn zu verletzen. Aufgrund des Schlags gerät O jedoch ins Stolpern und fällt rückwärts auf den gepflasterten Boden, wodurch er sich am Ellenbogen eine schmerzhafte Schürfwunde zuzieht.