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Bewegliche Zuständigkeit, § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Dem aus dem Fernsehen bekannten Wettermoderator K wird vorgeworfen, die O vergewaltigt zu haben (§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB). In den Medien wird Tag und Nacht über den Vorwurf und das Strafverfahren berichtet. Die Staatsanwältin will K in Köln anklagen und geht von einer Straferwartung von 2 Jahren aus.
Einordnung
Bewegliche Zuständigkeit, § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG
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