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Vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der im Ausland fest verwurzelte bekannte Rapper X raubt nachts mit einer Panzerfaust bewaffnet einen Geldtransporter aus und flieht. Als X einige Stunden später auf der Autobahn Richtung Tschechien unterwegs ist, erkennt ihn der Polizist P. Er kann X kurz vor der tschechischen Grenze stoppen und ergreifen.
Einordnung
Vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO
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