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Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A überholt den B unmittelbar vor einer Bergkuppe. Die Gefahr des Zusammenstoßes mit entgegenkommenden Fahrern erkennt er. A vertraut aber auf seine durch jahrzehntelanges Pendeln erworbenen Fahrkünste. Er stößt mit dem entgegenkommenden C zusammen, der dabei getötet wird.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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