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Zuständigkeit am Erfüllungsort nach § 29 Abs. 1 ZPO

einfach
schwer72 % lösen richtig
18. Januar 2025
35 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Anwalt mit offener Rechnung in der Hand als Illustration für Zuständigkeit am Erfüllungsort
B (Wohnsitz: Bitburg) engagiert Rechtsanwalt R (Wohnsitz: Trier). Nach verlorenem Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf weigert B sich, dem R sein Honorar (€4.000) zu zahlen. R möchte es einklagen. Trier und Bitburg liegen im Landgerichtsbezirk Trier und haben jeweils ein eigenes Amtsgericht.

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