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Ablösungsberechtigung des Sicherungsgebers - Hypothek (§ 1150 BGB)

einfach
schwer75 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S nimmt bei G ein Darlehen auf, welches sie durch eine Hypothek auf ihrem Grundstück absichert. S verkauft ihr Grundstück an E und bestellt ihr hierfür eine Vormerkung. Als das Darlehen und die Hypothek fällig sind, will G in das Grundstück vollstrecken.

Einordnung

Ablösungsberechtigung des Sicherungsgebers - Hypothek (§ 1150 BGB)

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