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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtlicher Unmöglichkeit II (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Ts Nachbar N hat entgegen landesrechtlicher Vorgaben direkt an der Grundstücksgrenze hochgewachsene Bäume stehen. Durch diese fallen große Mengen an Laub und Zapfen in Ts Garten. T muss deshalb täglich seinen Garten rechen. Die Frist, die rechtswidrige Bepflanzung von N entfernen zu lassen, hat T verpasst.
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Können Mieter den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend machen?
M mietet von V eine Wohnung. Diese Wohnung liegt direkt neben einem Industriegebiet. In der anliegenden Fabrik verarbeitet F Gülle. Hierbei wird Ammoniak freigesetzt. Dieses zieht auch in Ms Wohnung, sticht in der Nase und reizt die Augen.

Anspruchsberechtigte des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
A betreibt im dritten Geschoss eines Ärztehauses ihre Arztpraxis. Als über Weihnachten ein Wasserschlauch in ihrer Praxis platzt, läuft das Wasser auch in die Zahnarztpraxis der Z, die direkt unter ihr im Gebäude liegt. A und Z mieten beide die Räumlichkeiten von Eigentümerin E.