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Herausgabeanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 249 Abs.1 BGB
Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
37 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B ist berechtigter Besitzer eines fremden Autos. D stiehlt es. 14 Monate später verlangt B das Auto von D heraus.
Einordnung
Herausgabeanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 249 Abs.1 BGB
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