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Gesamtrechtsnachfolger eines Erblassers, der zuvor fehlerhaft besaß
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E ist alleiniger Erbe seines Onkels O. Im Nachlass befindet sich unter anderem eine Uhr, die O zuvor dem Uhrenliebhaber U gestohlen hat. E findet die Uhr im Nachlass und nimmt sie an sich. Kurz darauf erfährt U davon und fordert die Uhr von E heraus.
Einordnung
Gesamtrechtsnachfolger eines Erblassers, der zuvor fehlerhaft besaß
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Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB
E und B sind ein Paar. E ist Eigentümer eines Autos, das B besitzt und in Benutzung hat. Als E auszieht, bleibt der PKW zunächst bei B. E ruft die Polizei und behauptet, B habe seinen Pkw unterschlagen. Aufgrund des Vortrags des E stellt die Polizei den PKW bei B sicher und gibt ihn an E heraus. B möchte den PKW zurück.
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