4,7(86.847 mal geöffnet in Jurafuchs)
Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Vereinbarung einer Beschaffenheit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Katzenliebhaber K kauft bei Händler V eine neue Waschmaschine (€1.500). K denkt sich bei Vertragsschluss, die Maschine werde sicherlich mit einem Spezialwaschprogramm zur Tierhaarentfernung ausgestattet sein. Nach der Lieferung stellt K fest, dass dieses Spezialprogramm fehlt.
Einordnung
Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Vereinbarung einer Beschaffenheit
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Vereinbarte Beschaffenheit – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1: Verkauf eines Fahrzeugs als „fabrikneu“
K kauft von V einen Škoda Octavia. Im Kaufvertrag ist der Pkw als „fabrikneu“ beschrieben. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass zwischen Fahrzeugherstellung und Kaufvertragsabschluss 19 Monate lagen.
Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Verkauf eines "Jahreswagens"
K kauft von Händler V am 28.1.2002 einen „Jahreswagen“ für €25.300. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass der Pkw im Mai 1999 hergestellt und erst 26 Monate später (im August 2001) erstmals zugelassen wurde, bevor er 6 Monate gefahren wurde.