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Abgrenzung öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Handeln: Äußerungen von Hoheitsträgern (Fall 1)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bürgermeisterin B geht an einem Sonntag mit ihrer Ehefrau im Wald spazieren. Unterwegs begegnen sie Q. B bezeichnet Q als „durchgeknallten Querdenker“.
Einordnung
Abgrenzung öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Handeln: Äußerungen von Hoheitsträgern (Fall 1)
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