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Abgrenzung öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Handeln: Äußerungen von Hoheitsträgern (Fall 2)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bürgermeisterin B schreibt in einer Mitteilung, die sie auf der offiziellen Seite der Stadt veröffentlicht: „Warnung vor Verschwörungsspinnern in der Stadt! Auf meinem Sonntagsspaziergang musste ich die Begegnung mit dem durchgeknallten Querdenker Q machen.“
Einordnung
Abgrenzung öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Handeln: Äußerungen von Hoheitsträgern (Fall 2)
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