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Nichtigkeit Fall 6: § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG: Kopplungsverbot
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Kirmesmeister K möchte in der Gemeinde G ein Karussel betreiben. G sagt die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis zu, K verpflichtet sich im Gegenzug, die Anschaffung eines neuen Linienbusses für G zu finanzieren.
Einordnung
Nichtigkeit Fall 6: § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG: Kopplungsverbot
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