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Der öffentlich-rechtliche Vertrag: 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Der öffentlich-rechtliche Vertrag für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Abgrenzung verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher Vertrag bei sog. Mischverträgen (Schwerpunkttheorie)

A möchte in der Stadt S ein Einkaufszentrum errichten, kann aber die nach der Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze für Kfz nicht errichten. S und A schließen einen schriftlichen Vertrag, wonach S die erforderliche Baugenehmigung mit Ausnahmebewilligung erteilt, wenn A sich im Gegenzug finanziell am Bau eines Parkhauses in S beteiligt.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Abgrenzung öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Vertrag (Gegenstandstheorie)

A baut eine große Gartenlaube ohne die erforderliche Baugenehmigung. Baubehörde B verabredet mit A, dass B von dem Erlass einer Beseitigungsverfügung absehen wird; A erklärt sich im Gegenzug bereit, die Gartenlaube so umzubauen, dass ein größerer Abstand zum Nachbargrundstück besteht.

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Nichtigkeit Fall 4a: § 59 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG

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Vorbereitungsfall: Erlass eines (materiell) rechtswidrigen VA, der nicht nichtig ist

Gastwirtin G beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. G fragt sich, ob die Erlaubnis Wirksamkeit entfaltet.

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Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG

Behörde B schließt mit L einen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet, wenn L die Erschließungskosten für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet übernimmt. Das Baugebiet liegt im Bezirk der Behörde C, die B nicht zum Vertragsschluss ermächtigt hat.

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Nichtigkeit Fall 1: Überblick Prüfung, Nichtigkeit nach § 59 Abs. 1

B verpflichtet sich mündlich, der U Subventionen zu zahlen. Im Gegenzug sagt U zu, fünf Ausbildungsplätze zu schaffen, an denen es in der Gemeinde mangelt. Nach Auszahlung der Subvention verlangt B von U die Erfüllung ihrer Verpflichtung.

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Grundfall Vergleichsvertrag

Baubehörde B verweigert den von Ahmed (A) beantragten Erlass einer Baugenehmigung für ein dreistöckiges Haus. A klagt auf Erteilung der begehrten Genehmigung. B und A vereinbaren vor Gericht, dass B eine Baugenehmigung für ein einstöckiges Haus erteilen wird und der Rechtsstreit damit beendet werden soll.

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Teilnichtigkeit / Gesamtnichtigkeit: § 59 Abs. 3 VwVfG

Alexa (A) und Berit (B) schließen mit der Gemeinde G einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kitabetreuung ihrer Tochter. Entgegen geltender gesetzlicher Regelungen berechnet G die Kosten auf Grundlage des Brutto-, nicht des Nettoeinkommens von A und B.

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Nichtigkeit Fall 6: § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG: Kopplungsverbot

Kirmesmeister K möchte in der Gemeinde G ein Karussel betreiben. G sagt die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis zu, K verpflichtet sich im Gegenzug, die Anschaffung eines neuen Linienbusses für G zu finanzieren.

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Abwicklung wirksamer Verträge

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Einordnung von „Mischverträgen“; Schwerpunkt- vs. Trennungstheorie

Camila (C) schließt mit der Gemeinde G einen Kaufvertrag über ein Grundstück, das im Eigentum der Gemeinde steht. Im Gegenzug für einen besonders niedrigen Kaufpreis verpflichtet sich C in dem Kaufvertrag, das Grundstück innerhalb der nächsten acht Jahre entsprechend den bauplanerischen Ziele der Gemeinde zu nutzen.

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Grundfall Austauschvertrag

Behörde B verpflichtet sich gegenüber Rosalie (R) zum Erlass einer Gaststättenerlaubnis. R verpflichtet sich dafür, die in den den Räumlichkeiten der Gaststätte vorhandenen Toilettenräume barrierefrei zu gestalten.

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Subordinationsrechtliche und koordinationsrechtliche Verträge

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Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag

Carla (C) schliesst einen Vertrag über Schlagzeugunterricht an der städtischen Musikschule (M) ab. Die Musikschule ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet.

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Grundfall: Eine Behörde schließt einen Vertrag

Behörde B schließt mit Unternehmerin U einen Vertrag. B verpflichtet sich, der U Subventionen zu zahlen. Im Gegenzug stimmt U zu, die nächsten zwei Jahre keine Arbeitnehmer zu entlassen.