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Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Geschäftsführers/Verwaltungsträger als Geschäftsführer – Tatbestand des § 677 BGB erfüllt?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Durch Funkenflug verursacht eine Bahn auf der Strecke zwischen Kassel und Frankfurt einen Waldbrand. Die Gemeinde G lässt den Brand durch ihre Freiwillige Feuerwehr löschen. G verlangt von der Deutschen Bahn B Ersatz der Löschkosten.
Einordnung
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Geschäftsführers/Verwaltungsträger als Geschäftsführer – Tatbestand des § 677 BGB erfüllt?
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