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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Standardfall der isolierten Anfechtungsklage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S zwanzig Stellplätze für Fahrzeuge vor dem Studio baut. S lehnt die Fortbewegung mit dem Auto aus Fitnessgründen ab.
Einordnung
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Standardfall der isolierten Anfechtungsklage
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Abgrenzung Inhaltsbestimmung / Nebenbestimmung; isolierte Anfechtung
R möchte neben ihrem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Sie beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau des Stalls unter der Maßgabe, dass zuvor alle Nachbarn der R dem Bau zustimmen. R will gegen das Zustimmungserfordernis vorgehen. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt R.
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Ausnahmen der isolierten Anfechtungsklage
A beantragt eine Sondernutzungserlaubnis für den Bürgersteig vor seinem Haus an einer Fernstraße, um dort Kuchen für einen guten Zweck zu verkaufen. Die zuständige Behörde erteilt ihm die Erlaubnis für einen Zeitraum von einer Woche. A möchte seinen Kuchen länger anbieten.