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Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wurde wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (B) widerruft die Asylberechtigung des A. A will gegen den Widerruf klagen.
Einordnung
Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO)
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