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Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO - Zulässigkeit (Einstieg)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Lawra (L) weiß, dass sie auch bei der Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes nach §§ 80, 80a VwGO zwischen der Zulässigkeit und der Begründetheit eines Antrags unterscheiden muss. L fragt sich, was sie im Rahmen der Zulässigkeit alles prüfen muss.
Einordnung
Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO - Zulässigkeit (Einstieg)
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