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Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Abschluss übers Telefon
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K bekommt regelmäßig den Ottifanten Katalog der O-GmbH (O) geliefert. Telefonisch bestellt K bei O über deren Hotline eine todschicke Flügelmütze. Als sie ankommt, weist ihn seine Freundin F darauf hin, dass diese bereits seit Ende der 90er out ist. Enttäuscht will K die Mütze zurückgeben.
Einordnung
Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Abschluss übers Telefon
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Baugerüst (Risikoverringerung)
A stößt B, der unter einem Baugerüst entlangläuft, beherzt beiseite, als er sieht, wie eine Palette Ziegelsteine auf B hinabzufallen droht. B zieht sich eine Prellung zu. Ohne das Eingreifen des A wäre B genau unter die herunterfallenden Steine geraten.

Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Vertragsverhandlung über Fernkommunikation, Abschluss im Geschäft
K benötigt dringend eine neue Gaming-Maus. Telefonisch fragt sie bei V, was dieser gerade auf Lager hat. Überzeugt von den Angeboten sucht K den V direkt auf und kauft die Basilik 3000. Zuhause hat sie es sich doch anders überlegt und möchte den Vertrag nun widerrufen.