Jurafuchs

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Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Abschluss übers Telefon

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

K bekommt regelmäßig den Ottifanten Katalog der O-GmbH (O) geliefert. Telefonisch bestellt K bei O über deren Hotline eine todschicke Flügelmütze. Als sie ankommt, weist ihn seine Freundin F darauf hin, dass diese bereits seit Ende der 90er out ist. Enttäuscht will K die Mütze zurückgeben.

Einordnung

Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Abschluss übers Telefon

Wie funktioniert Jurafuchs?

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