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Erbunwürdigkeit – Täuschung § 2339 Nr. 3 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Tochter T des E hegt eine Abneigung gegen dessen neue Ehefrau F. T behauptet daher wider besseres Wissen, dass F eine Affäre mit dem Nachbarn habe. Dadurch wurde E bestimmt, die T testamentarisch als Alleinerbin einzusetzen. T hat keine Geschwister jedoch selbst einen Sohn.
Einordnung
Erbunwürdigkeit – Täuschung § 2339 Nr. 3 BGB
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