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Erbunwürdigkeit – Täuschung § 2339 Nr. 3 BGB

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die Tochter T des E hegt eine Abneigung gegen dessen neue Ehefrau F. T behauptet daher wider besseres Wissen, dass F eine Affäre mit dem Nachbarn habe. Dadurch wurde E bestimmt, die T testamentarisch als Alleinerbin einzusetzen. T hat keine Geschwister jedoch selbst einen Sohn.

Einordnung

Erbunwürdigkeit – Täuschung § 2339 Nr. 3 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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